Mit Festnahmen bei Demonstrationen und anderen Aktionen, mit
Beschlagnahme von Flugblättern, Zeitungen usw., mit
Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und Prozessen muß heute jede/r
rechnen, der/die aktiv politisch tätig ist!
Mit immer neuen Gesetzen wird selbst das Wenige, was der
Polizeistaat an Meinungsfreiheit, Organisationsfreiheit und
Demonstrationsrecht gewährt, ständig eingeschränkt.
Die staatliche Repression nimmt noch lange nicht deswegen ab, weil
die „Rechte“ immer schwächer wird – im Gegenteil, weil die
staatlichen Stellen mit wenig organisierter Gegenwehr rechnen
[müssen], können sie sich Kriminalisierungsversuche erlauben, die in
Zeiten starker Massenbewegungen nicht durchsetzbar wären. Ihre
Einschüchterungsversuche und Kriminalisierungsstrategien verfangen
grundsätzlich nur in dem Maße, wie es uns nicht gelingt, unsere
Vereinzelung aufzuheben und uns gemeinschaftlich zu organisieren.
Eine gute Voraussetzung, um die erste Grundregel im "Ernstfall"
wirklich beherzigen zu können, ist Vertrauen. Nicht in die göttliche
Allmacht, des Schicksals Weg oder die Unzertrennlichkeit von Ying
und Yang, sondern Vertrauen auf KameradInnen, die sich um einen
kümmern, wenn mensch in der Scheiße sitzt – und die bei Polizei und
Staatsanwaltschaft genauso die Schnauze halten wie du!
Demo 1x1
Klar, es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer
Demo. Oft sagen wir uns, daß bei der Demo sowieso nix passiert und
haben auch oft recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln auch
auf einer "Spaziergangs-"Demo beherzigt werden, weil auch solche
schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden sind.
Auf dem Weg zur Demo
Gehe nach Möglichkeit nie alleine auf eine Demo oder zu einer
anderen Aktion. Es ist nicht nur lustiger mit Menschen unterwegs zu
sein, die Du kennst und denen Du vertraust, sondern auch sicherer.
Profimäßig ist es, zusammen hinzugehen und zusammen den Ort des
Geschehens wieder zu verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe
vorher das Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei
sollte Raum für Ängste und Unsicherheiten einzelner sein. Während
der Demo sollte die Gruppe möglichst zusammen bleiben.
Achte auf angemessene Kleidung inkl. Schuhe, in denen Du bequem und
ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein Stück Papier
ein um wichtige Details zu notieren [siehe unten: Das
Gedächtnisprotokoll]. Nimm eine Telefonkarte und ein paar Groschen
mit, die Polizei ist zwar nach einer Festnahme verpflichtet, Dir
auch dann 2 Telefonate zu gewähren, wenn Du kein Geld dabei hast,
aber sicher ist sicher. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig
einnehmen mußt, in ausreichender Menge mit. Besser Brille als
Kontaktlinsen. Laß persönliche Aufzeichnungen, besonders
Adressbücher zu Hause. Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles
andere kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen. Alkohol
sollte weder vorher konsumiert, noch auf die Demo mitgenommen
werden; schließlich mußt Du einen klaren Kopf bewahren und jederzeit
in der Lage sein können, Entscheidungen zu treffen. Einen
Fotoapperat brauchst Du auch nicht, Deine Fotos helfen im Falle
einer Festnahme nur der Gegenseite!
Der Ermittlungsausschuß
Meist gibt es einen EA [Ermittlungsausschuss] dessen Telefonnummer
durchgesagt oder per Handzettel verbreitet wird. Schreib dir die
Nummer des EA mit Edding auf den Arm, da die Schimanskis dir im PG
meist sämtliche Sachen wegnehmen. Der EA kümmert sich vor allem um
Festgenommene, besorgt für sie Anwälte. Wenn jemand festgenommen
wurde, sollte sie/er sich beim EA melden. Wenn Du Zeuge einer
Festnahme wirst, versuch den Namen der/des Festgenommenen zu
erfahren. Melde die Festnahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen werden
kann. Menschen, die nach einer Festnahme wieder freigelassen werden,
sollten sich sofort beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll
anfertigen. So ein Gedächtnisprotokoll kann sehr nützlich sein, wenn
nach einigen Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. [Auch die
Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!] Auch Zeugen von
Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Beinhalten
sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art
[Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen] des Übergriffs, Namen der/des
Betroffenen, Zeugen sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der
Schläger [Oberlippenbart reicht nicht!]. Dieses Gedächtnisprotokoll
ist nur für den EA bestimmt, so es einen gibt, andernfalls erstmal
sicher aufbewahren.
Bei Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch
andere dazu auffordern. Spätestens jetzt heißt es, schnell Ketten zu
bilden und wenn’s gar nicht anders geht, sich langsam und
geschlossen zurückzuziehen. Oftmals können Übergriffe der Freunde
und Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und stehen
bleiben abgewehrt, das Spalten der Demo, Festnahmen und das
Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden. Bleibt innerhalb
Eurer Gruppen nochmals in Kleingruppen von nicht mehr als 5 Personen
zusammen [enge Freunde von Euch], achtet und helft Euch in jeder
Situation!
Bei Verletzungen
Kümmere Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber
Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an das braune Kreuz [soweit
vorhanden], andere Demo-Sanis oder organisiere mit Freunden selbst
den Abtransport oder die Versorgung der Verletzten. Wenn Ihr ein
Krankenhaus aufsuchen müßt, dann möglichst eins, das nicht mit der
Veranstaltung in Verbindung gebracht wird. Wichtig ist, auch dort
keine Angaben zum Geschehen zu machen – oft schon haben
Krankenhäuser mit der Polizei zusammengearbeitet und Daten
weitergegeben. Deine Personalien mußt Du, allein schon wegen der
Krankenversicherung, korrekt angeben – aber darüber hinaus nix oder
"Unfall im Haus" o.ä.
Bei Festnahmen
Mache auf Dich aufmerksam ["Scheiße!" brüllen kann jeder am
lautesten!] Wenn Du merkst, daß kein Entkommen mehr möglich ist,
versuche möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen und vor allem: ab
diesem Moment sagst Du keinen Ton mehr! Nach der Freilassung sofort
beim EA melden. Wieder zu Hause angekommen, schreib Dir so genau wie
nur möglich die Umstände Deiner Festnahme auf und alles, an das Du
Dich sonst in diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere
mögliche Zeugen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, Veranstalter
oder der veranstaltenden Gruppe auf!
Beim Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf.
mit den anderen Festgenommenen über Eure Rechte, aber mit keinem
Wort über das, was Ihr oder Du gemacht habt/hast. Das wäre nun
wirklich nicht das erste mal, daß da ein Spitzel unter Euch ist,
auch wenn Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte auf andere und
zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation noch
schlechter klar kommen als Du, das beruhigt auch Dich. Redet
darüber, daß es Sinn macht, ab sofort konsequent die Schnauze zu
halten. Tausche mit Deinen Mitgefangenen Namen und Wohnort aus,
damit der/die zuerst Freigelassene den EA informieren kann.
Auf der Wache
Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner
Person zu machen, das sind ausschließlich:
Und das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über
Eltern, Schule, Firma [Der Staatsschutz besucht auch schon mal gerne
den Arbeitgeber und ihr seid eure Arbeit oder euren Ausbildungsplatz
rasch los.], Wetter…; einfach: Nach der Festnahme hast Du das Recht,
zwei Telefongespräche zu führen. Nerv die Polizisten so lange, bis
sie Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Bei
Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern.
Nach der Freilassung weiteren Arzt aufsuchen und ein zweites Attest
anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung
verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung [Fotos,
Fingerabdrücke] Widerspruch einlegen und protokollieren lassen.
Selbst aber nichts unterschreiben!
Im Verhör
Auf der Wache laß Dich nicht einwickeln. Laß Dich weder von Brutalos
einschüchtern, noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern.
Schimanski will eine Aussage von Dir. Er hält Dich für den Täter.
Als Beschuldigter brauchst Du wie gesagt keine Aussage machen! Mache
von diesem Recht gebrauch! So kann nichts gegen dich und andere
verwendet werden. Kommen die Beamten mit der Taktik „Deine Freunde
haben aber auch schon ausgesagt, und sogar gegen Dich!“ dann fall
nicht darauf rein. Das ist übliche Bullentaktik. Wer was ausgesagt
hat wirst Du später von deinem Anwalt erfahren, sobald er
Akteneinsichtsicht bekommen hat. Nun wird Dir ein Blatt vorgelegt
auf dem Du unterschreiben sollst, daß Du von deinem Recht der
Aussageverweigerung gebrauch machst. Dieses brauchst Du auch nicht
unterschreiben! Generell brauchst Du rein gar nichts unterschreiben!
Mach von diesem Recht gebrauch! Glaube nicht, die Beamten
austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger, um sich was
Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der Wache sitzt, und
alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit KameradInnen
und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die Polizisten erzählen,
daß es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen zu machen: das
ist gelogen! Auch keine "harmlosen" Plaudereien, "außerhalb" des
Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o.ä., keine "politischen
Diskussionen" mit den Wachteln: Jedes Wort nach Deiner Festnahme ist
eine Aussage!
Ich denke doch genau so wie sie
Findige Fahnder reden beim Verhör oft auf Euch ein und versuchen den
netten Mann zu mimen. Laß Dich nicht darauf ein! Das einzige was
diese Leute wollen ist eine Aussage von Dir und Dich im Knast!
Sprüche wie „Es ist das beste für Sie wenn Sie aussagen“ sollten
spurlos an Euch vorbeigehen!
Merke: Schimanski ist Dein Feind, immer und überall! Er will Dich im
Knast sehen und seine Karriereleiter ein Stück weiter hoch, nichts
anderes!
Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du
garnix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun
würdest – halte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann
jemanden anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein
Alibi, bleibt einer übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht
getan hast, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich und
andere zu konstruieren. Es ist jedoch nicht nur ein Gebot der
Solidarität gegenüber anderen und der Vernunft im Hinblick auf ein
mögliches eigenes künftiges Strafverfahren, sondern darüberhinaus
auch schlichtweg am einfachsten, am [relativ] "bequemsten", am
[relativ] "schmerzlosesten" für Dich in dieser Situation, total und
umfassend garnix zu sagen und von vorneherein den Vernehmern klar zu
machen, daß Du umfassend die Aussage verweigerst. Nach den Fragen
zur Person kommen oft erstmal ganz "unverfängliche" Fragen: "Wie
lange wohnen Sie denn schon in…"; "Sind Sie mit dem Auto
hergekommen?"; "Im wievielten Semester sind Sie?"... Und wenn sie
merken, daß Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst
und antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos
weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten willst:
"Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob Sie mit xy
zusammenwohnen?"; "Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?"; "Das
läßt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält doch jetzt
nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen" usw, usw… Sie werden
keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch
eingehst.
Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du
unmißverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie
möglich, daß es jeder Schimanski kapiert, daß Du die Aussage
verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine
kaputte Schallplatte: "Ich verweigere die Aussage!". "Regnet es
draußen?" – "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie eine
Zigarette/einen Kaffee?" – "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen
Sie vielleicht mit jemandem anders sprechen?" – "Ich verweigere die
Aussage!"... Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn
Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell
kapieren, daß es Dir ernst ist und Du nicht zu übertölpeln bist, daß
Du genau weißt, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heißt für
Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten
Fall, daß Du nach Hause gehen kannst. Meist aber reagieren die
Beamten sehr zornig darauf wenn jemand seine Rechte kennt und drohen
oft mit Haft. Schwachsinn! Das höchste was sie noch machen können
ist dich wegen irgendwelchen fadenscheinigen Gründen für ein paar
Stunden in den PG [Polizeigewahrsam] zu nehmen. Keine Angst, das ist
keine Vorstrafe und taucht nicht in irgendwelchen Führungszeugnissen
auf!
Freilassen müssen sie Dich
bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung: nachdem Du Deine
Personalien angegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei hast
eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine Angaben auch stimmen,
können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.
bei Festnahmen als Tatverdächtiger: spätestens um 24:00 Uhr des auf
die Festnahme folgenden Tages [also maximal 48 Stunden], es sei
denn, sie führen Dich einem Richter vor und dieser verhängt entweder
Untersuchungshaft [nur bei schweren Straftaten und Flucht- oder
Verdunklungsgefahr - bis zu 6 Monaten, aber auch länger] oder ordnet
ein "Schnellverfahren" an [dazu mehr weiter unten, dann maximal eine
Woche].
bei Vorbeugehaft ["Unterbindungsgewahrsam"]: wenn nach Auffassung
der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten begehen: bis zum Ende der Aktion, zu der Du
wolltest [Demo, Widerstandstage,...], maximal je nach Bundesland
zwischen 24 Stunden und 2 Wochen [Bayern, Sachsen…]. Da die
Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig verschärft
werden, solltest Du Dich vor einer Aktion in einem anderen
Bundesland immer kundig machen, um keine Überraschungen zu erleben.
Hausdurchsuchungen
Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit größeren Aktionen oder
nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver staatlicher Razzien
Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich notwendige richterliche
Durchsuchungsanordnung wird oft wegen behaupteter "Gefahr im Verzug"
verzichtet.
Hausdurchsuchungen gehören zu den gemeinsten Übergriffen des
Staatsapperats: neben dem vordergründigen Ziel, etwas zu finden, mit
dem sie Dir was anhängen können, ist das Eindringen in Deine Wohnung
auch immer ein Versuch, Dich zu demütigen, zu demoralisieren und
"Allmacht" über Dich zu demonstrieren. Dem kannst Du am besten
widerstehen, wenn Du einen ruhigen Kopf bewahrst! Wenn sie Dich
morgens geweckt haben, werde erstmal richtig wach, setz Dir einen
Kaffee auf, geh' erstmal aufs Klo...
Wenn sie erst einmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die
Durchsuchung nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges tun,
damit sie nicht zur Katastrophe wird:
Das Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem
Vorwurf, aufgrund dessen die Durchsuchung stattfindet. Du solltest
ja ohnehin nie mehrere Exemplare von "brisanten" Flugblättern im
Haus haben [Dir könnte "Verbreitung" vorgeworfen werden], vor Demos
oder größeren Ereignissen, z.B. Revolutionen, räumst Du Deine Bude
ohnehin gründlich auf [auch die Quittung vom letzten
Versicherungsbetrug!] – falls sie trotzdem was "Belastendes" bei Dir
finden: kein Wort von Dir dazu! Auch nicht: "Das gehört mir nicht"
o.ä., einfach garnix!
Versuche Zeugen herbeizuholen, rufe Freund an und laß den Hörer
daneben liegen, damit der/die Angerufene so ungefähr mitbekommt, was
abgeht. Wenn möglich, informiere Deine Rechtsanwalt. Laß Dir die
Durchsuchungsanordnung zeigen, verlange eine Kopie; bei "Gefahr im
Verzug" laß Dir zumindest den Grund der Durchsuchung genau sagen und
die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir das auf. Schreib
Dir Namen und Dienstnummern der Beamten auf. Verlange, daß Deine
Beschwerde [ohne inhaltliche Begründung!] zu Protokoll genommen
wird. Du hast das Recht, bei jedem einzelnen durchsuchten Raum
dabeizusein, verlange deshalb, daß ein Raum nach dem anderen
durchsucht wird. Wird etwas mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis
verlangen, aber nicht unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt
wurde, laß Dir das bescheinigen.
Wenn sie wieder weg sind, detailliertes Gedächtnisprotokoll
anfertigen, Kameraden [vielleicht tauchen sie da heute oder morgen
auch noch auf] und Anwalt informieren. Dann lade Dir Deine beste
Freundin, Deinen besten Freund ein, denn nach einer solchen Sache
bist Du mit den Nerven erstmal fertig und hast jedes Recht, Dich
auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt zu werden!
Zufallsfunde
Du führst Tagebuch, vielleicht mit all Deinen Schandtaten drin?
Briefe von Freunden oder befreundeten Gruppen lagern bei Dir zu
Hause? Du hast ein Fotoalbum wo Du oder Freunde mit eindeutigen
Armbewegungen abgelichtet sind? Obwohl die Beamten bei einer
Durchsuchung die sich allein um Deinen Rechner und Datenträger dreht
nicht das Recht haben solche persönlichen Sachen mitzunehmen, tun
sie es meist trotzdem. Das ist zwar nicht rechtens, aber im Moment
kannst Du dagegen erstmal nichts tun, außer verbal zu protestieren.
Sind die Sachen erstmal weg, können die Staatsschützer ein prima
Profil von Dir erstellen. Und die Fotos mit den eindeutigen
Armbewegungen ziehen dann noch Verfahren nach sich, gegen Dich oder
auch gegen Deine Freunde. Das beste also ist solchen Kram gar nicht
zu Hause zu haben, oder besser generell gar nicht zu
besitzen/produzieren!
Hausdurchsuchung + Eltern
Du wohnst noch bei Deinen Eltern? Das ist meist eine schwierige
Situation. Steht eine Hausdurchsuchung an, so öffnen Eltern meist
bereitwillig die Tür und lassen die Beamten überall hinein. Auch
wenn es Probleme mit deinen Eltern gibt, sprich mit ihnen über
solche Eventualitäten.
Die Beamten haben lediglich das Recht Deine Zimmer zu durchsuchen!
Außerdem sollten Deine Eltern nicht auf Gespräche mit den Beamten
eingehen! Das beste ist aber immer Deine Eltern wissen nichts über
Zusammenhänge aus der Arbeit in Deiner politischen Gruppe. Eltern
sind Beamten gegenüber sehr gesprächig, aber wenn sie nichts wissen
können sie auch nichts sagen!
So schwer es Dir auch fallen möge, rede mit Deinen Eltern darüber.
Es ist auch schon vorgekommen, daß Schimanski einfach mal bei den
Eltern vorbeischaute und fragte ob er sich mal in deinem Zimmer
umsehen dürfte. Deine Eltern müssen in diesem Fall überhaupt
niemanden in die Wohnung lassen!
Vorladungen
Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo beteiligt
hast, bekommst Du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft,
manchmal rufen sie auch an. Egal, ob Du Zeuge oder Beschuldigter in
ihrem Spielchen sein sollst, spätestens jetzt ist es Zeit, Dich an
den EA und Deinen Anwalt zu wenden. In den meisten Fällen ist jetzt
der Zeitpunkt, die Sache öffentlich zu machen, politischen Protest
zu organisieren und Solidarität einzuwerben.
Auf keinen Fall aber ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten
oder plötzlich einem
Anwalt mehr zu trauen als den eigenen politischen Überzeugungen und
auf irgendwelchen "Handel" mit der Staatsgewalt zu spekulieren o.ä.!
Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren – Widerstand organisieren!
Aussageverweigerung als Beschuldigter/Angeklagter
Als Beschuldigter [so heißt das im Ermittlungsverfahren] oder
Angeklagter [im Strafprozeß] hast Du jedes Recht, die Aussage zu
verweigern, in jeder Phase des Verfahrens. Das solltest Du zu Beginn
der Verfolgung auf jeden Fall tun, nie ein Wort "zur Sache" nach
Festnahme, Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei
vorgeladen, mußt Du nichtmal hingehen [Termin auch nicht telefonisch
absagen. Einfach ignorieren und Deinem Anwalt eine Kopie der
Vorladung zukommen lassen.] , zur Staatsanwaltschaft und zum
Ermittlungsrichter [und natürlich ggf. zu Deinem eigenen
Prozeßtermin] mußt Du erscheinen, aber nichts sagen. Ob Du später in
Prozeß eine Erklärung zur Sache abgeben willst, kannst Du später
immer noch in Ruhe mit Kameraden und Deinem Rechtsanwalt besprechen.
Aussageverweigerung als Zeuge
Als Zeuge ebenfalls kein Wort zu Polizei oder Staatsanwaltschaft!
Auch hier gilt: zur Polizei nicht hingehen, zur Staatsanwaltschaft
und Richter mußt Du hin [hier kannst Du Dir einen Anwalt
mitnehmen!], sonst können sie Dich festnehmen und hinschleppen.
In der ersten Phase des Verfahrens, unmittelbar nach der Aktion,
nach Festnahme, Durchsuchung, im Verhör, bevor Du Dich mit
Beschuldigten, Anwälten usw. besprechen konntest, ist jede
Zeugenaussage nur falsch und schädlich für Dich und für andere, da
solltest Du auf jeden Fall Deinen Mund halten, egal mit was sie Dir
drohen oder was sie Dir versprechen. Es gibt in dieser Phase keine
"Entlastungsaussagen" und auch keine "harmlosen Aussagen"! Einfach
kein Wort, das ist das einfachste und auch der schnellste Weg, aus
der Mühle wieder raus zu kommen [vgl. oben "Im Verhör"].
Wirst Du später als Zeuge von der Staatsanwaltschaft oder zum
Gerichtsprozeß geladen, solltest Du Dich genau mit den anderen
Beteiligten, vor allem den Angeklagten, beraten, was welche Aussage
von Dir bringen oder schaden kann. Weil die Staatsschutzjustiz in
politischen Prozessen immer mehr veranstaltet, als die Überführung
und Verurteilung Einzelner, nämlich z.B. das Ausforschen von
Widerstandszusammenhängen, Entsolidarisierung durch Herausgreifen
Einzelner, Spalten durch Fordern von Unterwerfungsgesten usw. usw.
Als Zeuge besteht grundsätzlich, sofern kein
Zeugnisverweigerungsrecht [z.B. als Verwandter, hierzu zählen auch
die/der Verlobte] besteht, die Pflicht zur Aussage. Sie kann mit
Ordnungsgeld und Beugehaft durchgesetzt werden. Bei der
Zeugenaussage auf der Wache (nur in vorheriger Absprache mit deinem
Anwalt & den Beteiligten, ansonsten NIEMALS) Sage sehr bedacht aus
und überlege vorher gut. Kommen die Bullen mit der Masche: „Aha, Sie
haben also um 22.23 Uhr Salamipizza gegessen.“, nicht darauf
eingehen. Es spielt generell keine Rolle was auf der Pizza war oder
welchen Film Du/Ihr gesehen habt und schon gar nicht ob der Film
jetzt 22.23 Uhr oder 22.25 Uhr geendet hat. Machst Du solche
spezifischen Aussagen kannst Du Dich sehr leicht in Widersprüche
verwickeln.
Wenn die Aussage dann beendet ist druckt der Beamte sie dreimal aus
und legt sie Dir zum unterschreiben vor. Lies Dir alles was der
Beamte für Dich getippt hat genau durch, alle drei Blätter! Nicht
das es vorkommt, daß Du drei unterschiedliche Aussagen
unterschreibst. Sollte Dir irgendwas an der Aussage nicht passen, so
fordere den Beamten dazu auf die von Dir bemängelten Abschnitte neu
zu tippen! Erst wenn Du Dir absolut sicher bist solltest Du Deine
Aussage unterschreiben!
Im Ausland
Bist Du im Ausland unterwegs und man möchte Dir irgendwie an den
Kragen, so mußt Du dort natürlich auch die üblichen Angaben zu
Deiner Person machen. Sage aber wie gehabt nichts aus und
unterschreibe nichts!
Der "§ 55"
Bei bestimmten Fragen hast Du das Recht diese nicht zu beantworten,
wenn Du Dich eventuell damit selbst belasten könntest, sog.
Aussageverweigerungsrecht [§ 55 stopp]. Einige empfehlen dies als
Mittel, nichts zu sagen und trotzdem der Beugehaft zu entgehen. Da
Du aber u.a. begründen mußt, warum die Antwort auf diese Frage Dich
belasten würde, sagst Du meist doch ähnlich viel aus, als würdest Du
die Frage selbst beantworten. Im Gegenteil lieferst Du damit der
Gegenseite meist weitere Informationen. Außerdem gibt es immer
Fragen, bei denen eine Selbstbelastung völlig undenkbar ist, die Du
bei dieser "Taktik" also beantworten müßtest und schon bist Du im
Reden und die Praxis zeigt, daß niemand mehr in dieser Situation
eine selbstbestimmte Grenze ziehen kann. Schließlich lieferst Du der
Staatsschutzjustiz damit auch die von ihr geforderte
Unterwerfungsgeste und trägst ggf. zu einer Spaltung innerhalb der
Gruppe der Zeugen und Angeklagten bei, denn eine gemeinsame
Prozeßstrategie ist dann meist nicht mehr möglich.
Daher warnen wir nachdrücklich vor dem Versuch, sich mit der Methode
"Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung" aus der Affaire ziehen
zu wollen!
Beugehaft
Wer nicht als Zeuge aussagt, obwohl er/sie müßte [also weder
Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht hat], kann mit dem
Zwangsinstrument der Beugehaft belegt werden. Damit sollen in erster
Linie Aussagen erzwungen werden, es wird aber auch gegen
Widerspenstige, bei denen die Ermittler genau wissen, daß sie auch
nach Beugehaft keine Aussagen bekommen werden, als Schikane und
reine Repressions- Maßnahme genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt
6 Monaten angeordnet werden, also auch mehrmals eine kürzere Dauer,
die zusammengerechnet maximal 6 Monate ergeben. Beugehaft wird
manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht, aber auch
hier gilt: Ruhe bewahren: Nur der Richter darf Beugehaft anordnen,
nicht der Staatsanwalt! Vor einer eventuellen Beugehaft steht also
in der Regel die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, eine
Kampagne zu planen, für die Miete u.ä. zu sorgen, die Folgen für
Arbeitsplatz, Schule u.ä. zu minimieren usw. Wem droht, in diese
Situation zu kommen, der/die muß sofort Kontakt zu Kameraden und HNG
aufnehmen.
Schnellverfahren
Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte Verfahren" und
die
"Hauptverhandlungshaft" – ausdrücklich eingeführt um "reisenden
Gewalttätern", also Demonstranten, für "kleinere Delikte"
[Höchststrafe 1 Jahr] einen kurzen Prozeß zu machen. Du wirst
festgenommen und gleich dabehalten [maximal 1 Woche], bis einige
Tage später Dir der Prozeß gemacht wird, mit eingeschränkten
Verteidigungsrechten und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich
angemessen vorzubereiten.
Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns
niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch
nur "durchstehen", über sich ergehen lassen wie einen Regenschauer,
da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen Ausnahmen
abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder Geldstrafen
verhängt werden können, kommst Du sofort nach dieser Karikatur einer
Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst durchatmen,
überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb einer Woche Rechtsmittel
einlegst, Dich in aller Ruhe auf den "richtigen" Prozeß vorbereiten.
In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deinen Anwalt zu
erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden und
Dich rauszuholen versuchen kann.
Auch macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren einen Anwalt
dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle Verteidigung in diesem
Prozeß garnicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du,
wenn kein Anwalt dabei ist, irgendwelche Prozeßanträge o.ä. selber
stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt werden wirst, daß Du das
kannst! Vor allem keine "Entlastungszeugen" benennen oder ähnliches:
es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben schon Zeugen,
die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden, erstens selber
dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins wegen "Meineid"
in dem Verfahren, in dem sie Zeugen waren! Also: Keine Anträge
stellen, keine Zeugen benennen!
Strafbefehl
Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach einer Aktion
auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern. Das ist quasi ein
Urteil ohne Verhandlung, legst Du dagegen innerhalb von zwei Wochen
Widerspruch ein, bekommst Du einen ganz normalen erstinstanzlichen
Prozeßtermin und der Strafbefehl ist dann nur noch die
Anklageschrift. Den Widerspruch brauchst Du und solltest Du nicht
begründen. Es gilt, wie nach einer Vorladung: sofort Kontakt
aufnehmen zum EA und Anwalt, ggf. zu anderen Beschuldigten wegen
derselben Aktion. Wichtig ist nur, daß Du die Zweiwochenfrist
einhältst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du
dies wegen Abwesenheit von Deiner Wohnung einmal nicht können, z.B.
Urlaub, mußt Du sofort nach Deiner Rückkehr Dich beim Gericht melden
und das mitteilen und nachweisen [sog. "Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand"].