Was tun, wenn’s brennt?

Mit Festnahmen bei Demonstrationen und anderen Aktionen, mit Beschlagnahme von Flugblättern, Zeitungen usw., mit Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und Prozessen muß heute jede/r rechnen, der/die aktiv politisch tätig ist!

Mit immer neuen Gesetzen wird selbst das Wenige, was der Polizeistaat an Meinungsfreiheit, Organisationsfreiheit und Demonstrationsrecht gewährt, ständig eingeschränkt.

Die staatliche Repression nimmt noch lange nicht deswegen ab, weil die „Rechte“ immer schwächer wird – im Gegenteil, weil die staatlichen Stellen mit wenig organisierter Gegenwehr rechnen [müssen], können sie sich Kriminalisierungsversuche erlauben, die in Zeiten starker Massenbewegungen nicht durchsetzbar wären. Ihre Einschüchterungsversuche und Kriminalisierungsstrategien verfangen grundsätzlich nur in dem Maße, wie es uns nicht gelingt, unsere Vereinzelung aufzuheben und uns gemeinschaftlich zu organisieren.

Eine gute Voraussetzung, um die erste Grundregel im "Ernstfall" wirklich beherzigen zu können, ist Vertrauen. Nicht in die göttliche Allmacht, des Schicksals Weg oder die Unzertrennlichkeit von Ying und Yang, sondern Vertrauen auf KameradInnen, die sich um einen kümmern, wenn mensch in der Scheiße sitzt – und die bei Polizei und Staatsanwaltschaft genauso die Schnauze halten wie du!

Demo 1x1
Klar, es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft sagen wir uns, daß bei der Demo sowieso nix passiert und haben auch oft recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln auch auf einer "Spaziergangs-"Demo beherzigt werden, weil auch solche schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden sind.

Auf dem Weg zur Demo
Gehe nach Möglichkeit nie alleine auf eine Demo oder zu einer anderen Aktion. Es ist nicht nur lustiger mit Menschen unterwegs zu sein, die Du kennst und denen Du vertraust, sondern auch sicherer. Profimäßig ist es, zusammen hinzugehen und zusammen den Ort des Geschehens wieder zu verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe vorher das Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei sollte Raum für Ängste und Unsicherheiten einzelner sein. Während der Demo sollte die Gruppe möglichst zusammen bleiben.

Achte auf angemessene Kleidung inkl. Schuhe, in denen Du bequem und ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein Stück Papier ein um wichtige Details zu notieren [siehe unten: Das Gedächtnisprotokoll]. Nimm eine Telefonkarte und ein paar Groschen mit, die Polizei ist zwar nach einer Festnahme verpflichtet, Dir auch dann 2 Telefonate zu gewähren, wenn Du kein Geld dabei hast, aber sicher ist sicher. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig einnehmen mußt, in ausreichender Menge mit. Besser Brille als Kontaktlinsen. Laß persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher zu Hause. Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles andere kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen. Alkohol sollte weder vorher konsumiert, noch auf die Demo mitgenommen werden; schließlich mußt Du einen klaren Kopf bewahren und jederzeit in der Lage sein können, Entscheidungen zu treffen. Einen Fotoapperat brauchst Du auch nicht, Deine Fotos helfen im Falle einer Festnahme nur der Gegenseite!

Der Ermittlungsausschuß
Meist gibt es einen EA [Ermittlungsausschuss] dessen Telefonnummer durchgesagt oder per Handzettel verbreitet wird. Schreib dir die Nummer des EA mit Edding auf den Arm, da die Schimanskis dir im PG meist sämtliche Sachen wegnehmen. Der EA kümmert sich vor allem um Festgenommene, besorgt für sie Anwälte. Wenn jemand festgenommen wurde, sollte sie/er sich beim EA melden. Wenn Du Zeuge einer Festnahme wirst, versuch den Namen der/des Festgenommenen zu erfahren. Melde die Festnahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen werden kann. Menschen, die nach einer Festnahme wieder freigelassen werden, sollten sich sofort beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So ein Gedächtnisprotokoll kann sehr nützlich sein, wenn nach einigen Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. [Auch die Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!] Auch Zeugen von Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art [Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen] des Übergriffs, Namen der/des Betroffenen, Zeugen sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der Schläger [Oberlippenbart reicht nicht!]. Dieses Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA bestimmt, so es einen gibt, andernfalls erstmal sicher aufbewahren.

Bei Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch andere dazu auffordern. Spätestens jetzt heißt es, schnell Ketten zu bilden und wenn’s gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen. Oftmals können Übergriffe der Freunde und Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und stehen bleiben abgewehrt, das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden. Bleibt innerhalb Eurer Gruppen nochmals in Kleingruppen von nicht mehr als 5 Personen zusammen [enge Freunde von Euch], achtet und helft Euch in jeder Situation!

Bei Verletzungen
Kümmere Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an das braune Kreuz [soweit vorhanden], andere Demo-Sanis oder organisiere mit Freunden selbst den Abtransport oder die Versorgung der Verletzten. Wenn Ihr ein Krankenhaus aufsuchen müßt, dann möglichst eins, das nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht wird. Wichtig ist, auch dort keine Angaben zum Geschehen zu machen – oft schon haben Krankenhäuser mit der Polizei zusammengearbeitet und Daten weitergegeben. Deine Personalien mußt Du, allein schon wegen der Krankenversicherung, korrekt angeben – aber darüber hinaus nix oder "Unfall im Haus" o.ä.

Bei Festnahmen
Mache auf Dich aufmerksam ["Scheiße!" brüllen kann jeder am lautesten!] Wenn Du merkst, daß kein Entkommen mehr möglich ist, versuche möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen und vor allem: ab diesem Moment sagst Du keinen Ton mehr! Nach der Freilassung sofort beim EA melden. Wieder zu Hause angekommen, schreib Dir so genau wie nur möglich die Umstände Deiner Festnahme auf und alles, an das Du Dich sonst in diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere mögliche Zeugen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, Veranstalter oder der veranstaltenden Gruppe auf!

Beim Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf. mit den anderen Festgenommenen über Eure Rechte, aber mit keinem Wort über das, was Ihr oder Du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das erste mal, daß da ein Spitzel unter Euch ist, auch wenn Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte auf andere und zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation noch schlechter klar kommen als Du, das beruhigt auch Dich. Redet darüber, daß es Sinn macht, ab sofort konsequent die Schnauze zu halten. Tausche mit Deinen Mitgefangenen Namen und Wohnort aus, damit der/die zuerst Freigelassene den EA informieren kann.

Auf der Wache
Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschließlich:

- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- [Melde-] Adresse
- allgem. Berufsbezeichnung [z.B. "Student", "Angestellte" o.ä.]
- Geburtsdatum- und Ort
- Familienstand [z.B. "ledig"]
- Staatsangehörigkeit

Und das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma [Der Staatsschutz besucht auch schon mal gerne den Arbeitgeber und ihr seid eure Arbeit oder euren Ausbildungsplatz rasch los.], Wetter…; einfach: Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche zu führen. Nerv die Polizisten so lange, bis sie Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung weiteren Arzt aufsuchen und ein zweites Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung [Fotos, Fingerabdrücke] Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!

Im Verhör
Auf der Wache laß Dich nicht einwickeln. Laß Dich weder von Brutalos einschüchtern, noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern. Schimanski will eine Aussage von Dir. Er hält Dich für den Täter. Als Beschuldigter brauchst Du wie gesagt keine Aussage machen! Mache von diesem Recht gebrauch! So kann nichts gegen dich und andere verwendet werden. Kommen die Beamten mit der Taktik „Deine Freunde haben aber auch schon ausgesagt, und sogar gegen Dich!“ dann fall nicht darauf rein. Das ist übliche Bullentaktik. Wer was ausgesagt hat wirst Du später von deinem Anwalt erfahren, sobald er Akteneinsichtsicht bekommen hat. Nun wird Dir ein Blatt vorgelegt auf dem Du unterschreiben sollst, daß Du von deinem Recht der Aussageverweigerung gebrauch machst. Dieses brauchst Du auch nicht unterschreiben! Generell brauchst Du rein gar nichts unterschreiben! Mach von diesem Recht gebrauch! Glaube nicht, die Beamten austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der Wache sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit KameradInnen und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die Polizisten erzählen, daß es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen zu machen: das ist gelogen! Auch keine "harmlosen" Plaudereien, "außerhalb" des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o.ä., keine "politischen Diskussionen" mit den Wachteln: Jedes Wort nach Deiner Festnahme ist eine Aussage!

Ich denke doch genau so wie sie
Findige Fahnder reden beim Verhör oft auf Euch ein und versuchen den netten Mann zu mimen. Laß Dich nicht darauf ein! Das einzige was diese Leute wollen ist eine Aussage von Dir und Dich im Knast! Sprüche wie „Es ist das beste für Sie wenn Sie aussagen“ sollten spurlos an Euch vorbeigehen!

Merke: Schimanski ist Dein Feind, immer und überall! Er will Dich im Knast sehen und seine Karriereleiter ein Stück weiter hoch, nichts anderes!

Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du garnix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun würdest – halte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemanden anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein Alibi, bleibt einer übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht getan hast, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich und andere zu konstruieren. Es ist jedoch nicht nur ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen und der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes künftiges Strafverfahren, sondern darüberhinaus auch schlichtweg am einfachsten, am [relativ] "bequemsten", am [relativ] "schmerzlosesten" für Dich in dieser Situation, total und umfassend garnix zu sagen und von vorneherein den Vernehmern klar zu machen, daß Du umfassend die Aussage verweigerst. Nach den Fragen zur Person kommen oft erstmal ganz "unverfängliche" Fragen: "Wie lange wohnen Sie denn schon in…"; "Sind Sie mit dem Auto hergekommen?"; "Im wievielten Semester sind Sie?"... Und wenn sie merken, daß Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst und antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten willst: "Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob Sie mit xy zusammenwohnen?"; "Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?"; "Das läßt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen" usw, usw… Sie werden keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst.

Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmißverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie möglich, daß es jeder Schimanski kapiert, daß Du die Aussage verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine kaputte Schallplatte: "Ich verweigere die Aussage!". "Regnet es draußen?" – "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie eine Zigarette/einen Kaffee?" – "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie vielleicht mit jemandem anders sprechen?" – "Ich verweigere die Aussage!"... Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell kapieren, daß es Dir ernst ist und Du nicht zu übertölpeln bist, daß Du genau weißt, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heißt für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten Fall, daß Du nach Hause gehen kannst. Meist aber reagieren die Beamten sehr zornig darauf wenn jemand seine Rechte kennt und drohen oft mit Haft. Schwachsinn! Das höchste was sie noch machen können ist dich wegen irgendwelchen fadenscheinigen Gründen für ein paar Stunden in den PG [Polizeigewahrsam] zu nehmen. Keine Angst, das ist keine Vorstrafe und taucht nicht in irgendwelchen Führungszeugnissen auf!

Freilassen müssen sie Dich
bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung: nachdem Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine Angaben auch stimmen, können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.

bei Festnahmen als Tatverdächtiger: spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages [also maximal 48 Stunden], es sei denn, sie führen Dich einem Richter vor und dieser verhängt entweder Untersuchungshaft [nur bei schweren Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr - bis zu 6 Monaten, aber auch länger] oder ordnet ein "Schnellverfahren" an [dazu mehr weiter unten, dann maximal eine Woche].

bei Vorbeugehaft ["Unterbindungsgewahrsam"]: wenn nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen: bis zum Ende der Aktion, zu der Du wolltest [Demo, Widerstandstage,...], maximal je nach Bundesland zwischen 24 Stunden und 2 Wochen [Bayern, Sachsen…]. Da die Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig verschärft werden, solltest Du Dich vor einer Aktion in einem anderen Bundesland immer kundig machen, um keine Überraschungen zu erleben.

Hausdurchsuchungen
Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit größeren Aktionen oder nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver staatlicher Razzien Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich notwendige richterliche Durchsuchungsanordnung wird oft wegen behaupteter "Gefahr im Verzug" verzichtet.

Hausdurchsuchungen gehören zu den gemeinsten Übergriffen des Staatsapperats: neben dem vordergründigen Ziel, etwas zu finden, mit dem sie Dir was anhängen können, ist das Eindringen in Deine Wohnung auch immer ein Versuch, Dich zu demütigen, zu demoralisieren und "Allmacht" über Dich zu demonstrieren. Dem kannst Du am besten widerstehen, wenn Du einen ruhigen Kopf bewahrst! Wenn sie Dich morgens geweckt haben, werde erstmal richtig wach, setz Dir einen Kaffee auf, geh' erstmal aufs Klo...

Wenn sie erst einmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die Durchsuchung nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges tun, damit sie nicht zur Katastrophe wird:

Das Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem Vorwurf, aufgrund dessen die Durchsuchung stattfindet. Du solltest ja ohnehin nie mehrere Exemplare von "brisanten" Flugblättern im Haus haben [Dir könnte "Verbreitung" vorgeworfen werden], vor Demos oder größeren Ereignissen, z.B. Revolutionen, räumst Du Deine Bude ohnehin gründlich auf [auch die Quittung vom letzten Versicherungsbetrug!] – falls sie trotzdem was "Belastendes" bei Dir finden: kein Wort von Dir dazu! Auch nicht: "Das gehört mir nicht" o.ä., einfach garnix!

Versuche Zeugen herbeizuholen, rufe Freund an und laß den Hörer daneben liegen, damit der/die Angerufene so ungefähr mitbekommt, was abgeht. Wenn möglich, informiere Deine Rechtsanwalt. Laß Dir die Durchsuchungsanordnung zeigen, verlange eine Kopie; bei "Gefahr im Verzug" laß Dir zumindest den Grund der Durchsuchung genau sagen und die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir das auf. Schreib Dir Namen und Dienstnummern der Beamten auf. Verlange, daß Deine Beschwerde [ohne inhaltliche Begründung!] zu Protokoll genommen wird. Du hast das Recht, bei jedem einzelnen durchsuchten Raum dabeizusein, verlange deshalb, daß ein Raum nach dem anderen durchsucht wird. Wird etwas mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis verlangen, aber nicht unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, laß Dir das bescheinigen.

Wenn sie wieder weg sind, detailliertes Gedächtnisprotokoll anfertigen, Kameraden [vielleicht tauchen sie da heute oder morgen auch noch auf] und Anwalt informieren. Dann lade Dir Deine beste Freundin, Deinen besten Freund ein, denn nach einer solchen Sache bist Du mit den Nerven erstmal fertig und hast jedes Recht, Dich auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt zu werden!

Zufallsfunde
Du führst Tagebuch, vielleicht mit all Deinen Schandtaten drin? Briefe von Freunden oder befreundeten Gruppen lagern bei Dir zu Hause? Du hast ein Fotoalbum wo Du oder Freunde mit eindeutigen Armbewegungen abgelichtet sind? Obwohl die Beamten bei einer Durchsuchung die sich allein um Deinen Rechner und Datenträger dreht nicht das Recht haben solche persönlichen Sachen mitzunehmen, tun sie es meist trotzdem. Das ist zwar nicht rechtens, aber im Moment kannst Du dagegen erstmal nichts tun, außer verbal zu protestieren. Sind die Sachen erstmal weg, können die Staatsschützer ein prima Profil von Dir erstellen. Und die Fotos mit den eindeutigen Armbewegungen ziehen dann noch Verfahren nach sich, gegen Dich oder auch gegen Deine Freunde. Das beste also ist solchen Kram gar nicht zu Hause zu haben, oder besser generell gar nicht zu besitzen/produzieren!

Hausdurchsuchung + Eltern
Du wohnst noch bei Deinen Eltern? Das ist meist eine schwierige Situation. Steht eine Hausdurchsuchung an, so öffnen Eltern meist bereitwillig die Tür und lassen die Beamten überall hinein. Auch wenn es Probleme mit deinen Eltern gibt, sprich mit ihnen über solche Eventualitäten.

Die Beamten haben lediglich das Recht Deine Zimmer zu durchsuchen! Außerdem sollten Deine Eltern nicht auf Gespräche mit den Beamten eingehen! Das beste ist aber immer Deine Eltern wissen nichts über Zusammenhänge aus der Arbeit in Deiner politischen Gruppe. Eltern sind Beamten gegenüber sehr gesprächig, aber wenn sie nichts wissen können sie auch nichts sagen!

So schwer es Dir auch fallen möge, rede mit Deinen Eltern darüber. Es ist auch schon vorgekommen, daß Schimanski einfach mal bei den Eltern vorbeischaute und fragte ob er sich mal in deinem Zimmer umsehen dürfte. Deine Eltern müssen in diesem Fall überhaupt niemanden in die Wohnung lassen!

Vorladungen
Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo beteiligt hast, bekommst Du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an. Egal, ob Du Zeuge oder Beschuldigter in ihrem Spielchen sein sollst, spätestens jetzt ist es Zeit, Dich an den EA und Deinen Anwalt zu wenden. In den meisten Fällen ist jetzt der Zeitpunkt, die Sache öffentlich zu machen, politischen Protest zu organisieren und Solidarität einzuwerben.

Auf keinen Fall aber ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten oder plötzlich einem
Anwalt mehr zu trauen als den eigenen politischen Überzeugungen und auf irgendwelchen "Handel" mit der Staatsgewalt zu spekulieren o.ä.! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren – Widerstand organisieren!

Aussageverweigerung als Beschuldigter/Angeklagter
Als Beschuldigter [so heißt das im Ermittlungsverfahren] oder Angeklagter [im Strafprozeß] hast Du jedes Recht, die Aussage zu verweigern, in jeder Phase des Verfahrens. Das solltest Du zu Beginn der Verfolgung auf jeden Fall tun, nie ein Wort "zur Sache" nach Festnahme, Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei vorgeladen, mußt Du nichtmal hingehen [Termin auch nicht telefonisch absagen. Einfach ignorieren und Deinem Anwalt eine Kopie der Vorladung zukommen lassen.] , zur Staatsanwaltschaft und zum Ermittlungsrichter [und natürlich ggf. zu Deinem eigenen Prozeßtermin] mußt Du erscheinen, aber nichts sagen. Ob Du später in Prozeß eine Erklärung zur Sache abgeben willst, kannst Du später immer noch in Ruhe mit Kameraden und Deinem Rechtsanwalt besprechen.

Aussageverweigerung als Zeuge
Als Zeuge ebenfalls kein Wort zu Polizei oder Staatsanwaltschaft! Auch hier gilt: zur Polizei nicht hingehen, zur Staatsanwaltschaft und Richter mußt Du hin [hier kannst Du Dir einen Anwalt mitnehmen!], sonst können sie Dich festnehmen und hinschleppen.

In der ersten Phase des Verfahrens, unmittelbar nach der Aktion, nach Festnahme, Durchsuchung, im Verhör, bevor Du Dich mit Beschuldigten, Anwälten usw. besprechen konntest, ist jede Zeugenaussage nur falsch und schädlich für Dich und für andere, da solltest Du auf jeden Fall Deinen Mund halten, egal mit was sie Dir drohen oder was sie Dir versprechen. Es gibt in dieser Phase keine "Entlastungsaussagen" und auch keine "harmlosen Aussagen"! Einfach kein Wort, das ist das einfachste und auch der schnellste Weg, aus der Mühle wieder raus zu kommen [vgl. oben "Im Verhör"].

Wirst Du später als Zeuge von der Staatsanwaltschaft oder zum Gerichtsprozeß geladen, solltest Du Dich genau mit den anderen Beteiligten, vor allem den Angeklagten, beraten, was welche Aussage von Dir bringen oder schaden kann. Weil die Staatsschutzjustiz in politischen Prozessen immer mehr veranstaltet, als die Überführung und Verurteilung Einzelner, nämlich z.B. das Ausforschen von Widerstandszusammenhängen, Entsolidarisierung durch Herausgreifen Einzelner, Spalten durch Fordern von Unterwerfungsgesten usw. usw.

Als Zeuge besteht grundsätzlich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht [z.B. als Verwandter, hierzu zählen auch die/der Verlobte] besteht, die Pflicht zur Aussage. Sie kann mit Ordnungsgeld und Beugehaft durchgesetzt werden. Bei der Zeugenaussage auf der Wache (nur in vorheriger Absprache mit deinem Anwalt & den Beteiligten, ansonsten NIEMALS) Sage sehr bedacht aus und überlege vorher gut. Kommen die Bullen mit der Masche: „Aha, Sie haben also um 22.23 Uhr Salamipizza gegessen.“, nicht darauf eingehen. Es spielt generell keine Rolle was auf der Pizza war oder welchen Film Du/Ihr gesehen habt und schon gar nicht ob der Film jetzt 22.23 Uhr oder 22.25 Uhr geendet hat. Machst Du solche spezifischen Aussagen kannst Du Dich sehr leicht in Widersprüche verwickeln.

Wenn die Aussage dann beendet ist druckt der Beamte sie dreimal aus und legt sie Dir zum unterschreiben vor. Lies Dir alles was der Beamte für Dich getippt hat genau durch, alle drei Blätter! Nicht das es vorkommt, daß Du drei unterschiedliche Aussagen unterschreibst. Sollte Dir irgendwas an der Aussage nicht passen, so fordere den Beamten dazu auf die von Dir bemängelten Abschnitte neu zu tippen! Erst wenn Du Dir absolut sicher bist solltest Du Deine Aussage unterschreiben!

Im Ausland
Bist Du im Ausland unterwegs und man möchte Dir irgendwie an den Kragen, so mußt Du dort natürlich auch die üblichen Angaben zu Deiner Person machen. Sage aber wie gehabt nichts aus und unterschreibe nichts!

Der "§ 55"
Bei bestimmten Fragen hast Du das Recht diese nicht zu beantworten, wenn Du Dich eventuell damit selbst belasten könntest, sog. Aussageverweigerungsrecht [§ 55 stopp]. Einige empfehlen dies als Mittel, nichts zu sagen und trotzdem der Beugehaft zu entgehen. Da Du aber u.a. begründen mußt, warum die Antwort auf diese Frage Dich belasten würde, sagst Du meist doch ähnlich viel aus, als würdest Du die Frage selbst beantworten. Im Gegenteil lieferst Du damit der Gegenseite meist weitere Informationen. Außerdem gibt es immer Fragen, bei denen eine Selbstbelastung völlig undenkbar ist, die Du bei dieser "Taktik" also beantworten müßtest und schon bist Du im Reden und die Praxis zeigt, daß niemand mehr in dieser Situation eine selbstbestimmte Grenze ziehen kann. Schließlich lieferst Du der Staatsschutzjustiz damit auch die von ihr geforderte Unterwerfungsgeste und trägst ggf. zu einer Spaltung innerhalb der Gruppe der Zeugen und Angeklagten bei, denn eine gemeinsame Prozeßstrategie ist dann meist nicht mehr möglich.

Daher warnen wir nachdrücklich vor dem Versuch, sich mit der Methode
"Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung" aus der Affaire ziehen zu wollen!

Beugehaft
Wer nicht als Zeuge aussagt, obwohl er/sie müßte [also weder Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht hat], kann mit dem Zwangsinstrument der Beugehaft belegt werden. Damit sollen in erster Linie Aussagen erzwungen werden, es wird aber auch gegen Widerspenstige, bei denen die Ermittler genau wissen, daß sie auch nach Beugehaft keine Aussagen bekommen werden, als Schikane und reine Repressions- Maßnahme genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt 6 Monaten angeordnet werden, also auch mehrmals eine kürzere Dauer, die zusammengerechnet maximal 6 Monate ergeben. Beugehaft wird manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht, aber auch hier gilt: Ruhe bewahren: Nur der Richter darf Beugehaft anordnen, nicht der Staatsanwalt! Vor einer eventuellen Beugehaft steht also in der Regel die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, eine Kampagne zu planen, für die Miete u.ä. zu sorgen, die Folgen für Arbeitsplatz, Schule u.ä. zu minimieren usw. Wem droht, in diese Situation zu kommen, der/die muß sofort Kontakt zu Kameraden und HNG aufnehmen.

Schnellverfahren
Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte Verfahren" und die
"Hauptverhandlungshaft" – ausdrücklich eingeführt um "reisenden Gewalttätern", also Demonstranten, für "kleinere Delikte" [Höchststrafe 1 Jahr] einen kurzen Prozeß zu machen. Du wirst festgenommen und gleich dabehalten [maximal 1 Woche], bis einige Tage später Dir der Prozeß gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten.

Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch nur "durchstehen", über sich ergehen lassen wie einen Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach dieser Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf den "richtigen" Prozeß vorbereiten.

In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deinen Anwalt zu erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden und Dich rauszuholen versuchen kann.

Auch macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren einen Anwalt dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle Verteidigung in diesem Prozeß garnicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du, wenn kein Anwalt dabei ist, irgendwelche Prozeßanträge o.ä. selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt werden wirst, daß Du das kannst! Vor allem keine "Entlastungszeugen" benennen oder ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben schon Zeugen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden, erstens selber dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins wegen "Meineid" in dem Verfahren, in dem sie Zeugen waren! Also: Keine Anträge stellen, keine Zeugen benennen!

Strafbefehl
Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach einer Aktion auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern. Das ist quasi ein Urteil ohne Verhandlung, legst Du dagegen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, bekommst Du einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozeßtermin und der Strafbefehl ist dann nur noch die Anklageschrift. Den Widerspruch brauchst Du und solltest Du nicht begründen. Es gilt, wie nach einer Vorladung: sofort Kontakt aufnehmen zum EA und Anwalt, ggf. zu anderen Beschuldigten wegen derselben Aktion. Wichtig ist nur, daß Du die Zweiwochenfrist einhältst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du dies wegen Abwesenheit von Deiner Wohnung einmal nicht können, z.B. Urlaub, mußt Du sofort nach Deiner Rückkehr Dich beim Gericht melden und das mitteilen und nachweisen [sog. "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"].

Autor/Quelle: Sledge Hammer